Pageloader

Einbaupflicht Wärmemengenzähler für Warmwasser ab 1.1.2014

A Short Page Title
//Einbaupflicht Wärmemengenzähler für Warmwasser ab 1.1.2014

Der Energieanteil für die Warmwasserbereitung wurde seither oft rechnerisch ermittelt über einen Wasserzähler in der Speicherzulaufleitung.

Mit der neuen HKVO (§9 Abs. 2) muss ab 1.1.2014 der Energieanteil direkt mit einem Wärmezähler gemessen werden, der in den Speicher-Heizkreislauf eingebaut wird. Ausnahme: Die Nachrüstung eines Wärmezählers ist aus baulichen oder technischen Gründen unwirtschaftlich.